• Beschwerden und Mitteilungen der Dateninhaber annehmen, Klarstellungen abgeben und Maßnahmen ergreifen
  • Mitteilungen der Bundesdatenschutzbehörde entgegennehmen und Maßnahmen ergreifen
  • Arbeitnehmer und Auftragnehmer der Organisation in Bezug auf die Praktiken in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten orientieren
  • Sonstige, vom Datenverantwortlichen oder in ergänzenden Vorschriften festgelegten Aufgaben durchführen