Unterstützung der Eltern und Maßnahmen zur Bekämpfung von und Vorbeugung gegen Belästigungen

 

Durch das Gesetz Nr. 14.457/2022 wurde das Programm „Emprega + Mulheres“ (Beschäftigen Sie mehr Frauen) geschaffen, dessen Ziel darin besteht, Frauen dauerhaft in den Arbeitsmarkt einzugliedern und Eltern durch flexible Arbeitsregelungen und Maßnahmen für Kleinkinder zu unterstützen.

Zu den Maßnahmen, mit denen Eltern von Kleinkindern unterstützt werden sollen, gehören die Erstattung der Kosten für Kitas und die Unterhaltung oder Subventionierung von Einrichtungen der Kindeserziehung durch autonome Sozialdienste.

Nach Artikel 2 des Gesetzes können Kosten für Kitas nur für Kleinkinder im Alter bis zu 5 Jahren und 11 Monaten erstattet werden.

Die als Zuschüsse für Kitas gezahlten Beträge sind voll von arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Abgaben befreit und sind nicht Teil des Arbeitsvertrages der Begünstigten. Arbeitgeber, die sich für die oben genannte Kostenerstattung entscheiden, sind nicht verpflichtet, einen geeigneten Ort für die Unterbringung und Betreuung der Kinder der Arbeitnehmer während der Stillzeit einzurichten.

Die Unterstützung der Eltern kann auch in Form der Flexibilisierung der Arbeits- und Urlaubszeiten erfolgen. Beschäftigte mit Kindern, Stiefkindern oder Kinder, für die sie das Sorgerecht haben, im Alter von bis zu sechs Jahren oder behinderten Personen (ohne Altersgrenze) müssen bei der Besetzung von Stellen, Telearbeit, Homeoffice oder Arbeit aus der Distanz vorrangig berücksichtigt werden. Sie haben auch Vorrang bei Maßnahmen, deren Ziel es ist, Arbeit und Elternschaft in Einklang zu bringen, einschließlich Teilzeitarbeit und System 12 x 36, Zeitkonten, flexible Zeiten des Arbeitsbeginns und Arbeitsendes und Vorziehen des individuellen Urlaubs.

Das Gesetz regelt ferner, dass Arbeitgeber, die verpflichtet sind, eine Interne Kommission zur Verhütung von Unfällen und Belästigungen (CIPA) zu unterhalten, folgende Maßnahmen ergreifen müssen:

  1. Aufnahme von Verhaltensregeln in Bezug auf sexuelle Belästigung und andere Formen von Gewalt in die internen Vorschriften des Unternehmens, deren Inhalt männlichen und weiblichen Beschäftigten umfassend bekanntgemacht werden muss;
  2. Regelung von Verfahren für die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen, Ermittlung des Sachverhalts und, sofern zutreffend, Verhängung von Verwaltungssanktionen gegen diejenigen, die direkt oder indirekt für sexuelle Belästigung und Gewalt verantwortlich sind, wobei unbeschadet der einschlägigen rechtlichen Verfahren die Anonymität des Hinweisgebers gewährleistet sein muss;
  3. Einbeziehung von Themen im Zusammenhang mit der Bekämpfung und Vorbeugung gegen sexuelle Belästigung und anderen Formen von Gewalt in die Aktivitäten und Praktiken der CIPA; und
  4. mindestens alle 12 (zwölf) Monate Schulungs-, Orientierungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für männliche und weibliche Beschäftigte aller Hierarchieebenen des Unternehmens zu Themen im Zusammenhang mit Gewalt, Belästigung, Gleichberechtigung und Vielfalt im Arbeitsumfeld in zugänglicher und geeigneter Form durchzuführen, wobei diese Maßnahmen so wirksam wie möglich sein sollen.

Meldekanäle sind daher von besonderer Bedeutung, da sie sich als die effizientesten Mechanismen zur Aufdeckung regelwidrigen Verhaltens erwiesen haben. Die Unternehmen sollten sich darum bemühen, autonome und unabhängige, Meldekanäle einzurichten, um die notwendige Anonymität, Unparteilichkeit und Geheimhaltung und damit die Sicherheit der Hinweisgeber zu gewährleisten. Die Unternehmen müssen  ferner den Sachverhalt ermitteln und die einschlägigen Maßnahmen ergreifen.

Ferner wurde das „Emprega + Mulher“ – Siegel geschaffen, mit dem Unternehmen, für die Organisation, Unterhaltung und Bereitstellung von Kitas und Vorschulen, um den Bedürfnissen ihrer weiblichen und männlichen Angestellten gerecht zu werden, sowie gute Praktiken von Arbeitgebern ausgezeichnet werden, die unter anderem folgende Ziele verfolgen (i) Förderung der Einstellung und Besetzung von Führungspositionen und des beruflichen Aufstiegs von Frauen, insbesondere in Bereichen mit geringer Frauenbeteiligung auf dem brasilianischen Arbeitsmarkt, (ii) gleichberechtigte Verteilung der elterlichen Pflichten, (iii) Förderung der Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern, (iv) Angebot flexibler Arbeitsregelungen, (v) Gewährung von Urlaub für Frauen und Männer, der es ihnen ermöglicht, sich um ihre Kinder zu kümmern und zu diesen eine Beziehung aufzubauen; vi) im Falle von Belästigung, physischer oder psychischer Gewalt oder jeglicher Verletzung ihrer Rechte am Arbeitsplatz wirksame Unterstützung der weiblichen Beschäftigten und derjenigen, die im Betrieb Dienstleistungen erbringen, und vii) die Durchführung von Programmen zur Einstellung arbeitsloser Frauen in Situationen häuslicher und familiärer Gewalt und zur Aufnahme und zum Schutz der weiblichen Beschäftigten in Situationen häuslicher und familiärer Gewalt.

Die Teams von Stüssi Neves Advogados und Integrity Brasil stehen für Rückfragen, sowie die Einrichtung und den Betrieb Ihres Meldekanals zur Verfügung.

 

Maria Lúcia Menezes Gadotti und Patrícia Salviano Teixeira

Partnerin und Anwältin des arbeitsrechtlichen Bereichs –  Stüssi Neves Advogados –São Paulo

marialucia.gadotti@stussinevessp.com.br und patricia.salviano@stussinevessp.com.br