In den letzten Jahrzehnten wurde der Appell nach Umweltschutz immer lauter und es wird viel über eine annehmbare Durchführung gesprochen, wobei die Unternehmen immer mehr zu erkennen geben, dass sie sich der Notwendigkeit bewusst sind, die Entwicklung ihrer Aktivitäten weiter voranzutreiben und dabei gleichzeitig die Umweltverschmutzung unter Kontrolle zu halten.
Und obwohl diese Bewusstseinsbildung von grosser Wichtigkeit ist, hat die Regierung durch die gesetzgebende Gewalt und ihre Umweltorgane eine ganze Reihe von Gesetzen und Bestimmungen erlassen, die darauf zielen, die Umwelt wirksam vor den umweltverschmutzenden Aktivitäten von Unternehmen zu schützen. Diese rechtsgültigen Verordnungen sind bei der Festlegung der Haftpflicht und der kriminellen Verantwortlichkeit der Umweltverschmutzer ausgesprochen streng und sie haben mit Sanktionen zu rechnen, die in die Millionenhöhe von Reais gehen können. Ausserdem kann in einigen Fällen auch ein Gesellschafter des Unternehmens selbst zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Wie in den Medien umfassend berichtet wurde, sind die Geschäfte, die mit Erdöl und Erdgas in Verbindung stehen sowie die Aktivitäten, die in den Häfen durchgeführt werden, im Bundesstaat Rio de Janeiro drastisch angestiegen. Da derartige Aktivitäten wesentlich zur Verschmutzung der Umwelt beitragen, wurde zum Beispiel das sogenannte Ölgesetz (Gesetz Nr. 9966/00) verabschiedet, das die Verhütung, Kontrolle und Beaufsichtigung von Verschmutzung bestimmt, die durch die Entsorgung von Öl und andere schädliche oder gefährliche Substanzen in Gewässer verursacht wird, die nationaler Gerichtsbarkeit unterliegen. Sollte also das Risiko bestehen, dass ölhaltiges Wasser ins Meer oder in Flüsse geleitet wird, muss man sich über die möglichen, daraus resultierenden Konsequenzen im Klaren sein und folglich die entsprechende Vorsorge treffen und/oder die Umweltverschmutzung zu vermeiden suchen.
Das Ölgesetz seinerseits machte die Durchführung von Umweltbetriebsprüfungen zur Bewertung des Umweltmanagements und der Kontrolle des Umweltschutzes obligatorisch, die alle zwei Jahre stattfinden. Geregelt durch die o.e. Gesetzesurkunde wurden durch die Resolução do Conselho Nacional do Meio Ambiente – Conama Nr. 306/02 (Beschluss des Nationalrats für Umweltfragen) die Erfordernisse festgelegt, die von Unternehmen mit Tätigkeit in Hafengebieten, auf Plattformen und in Raffinerien zu berücksichtigen sind. Es ging hierbei hauptsächlich darum, die grundsätzlichen Kriterien festzulegen, die bei der Einführung des Umweltmanagements und der Umweltpolitik des Unternehmens zu berücksichtigen sind, dessen Tätigkeit sich auf diese Gebiete erstreckt. Die Prüfungen sollen dazu dienen, die legalen Nichtübereinstimmungen festzustellen und somit dem Unternehmer behilflich zu sein, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um den rechtmässigen Erfordernisse zu entsprechen.
Andererseits muss das Unternehmen, bei dem eine Umweltbetriebsprüfung zwecks Bewertung des Umweltmanagements stattfindet (kraft Gesetzes), Kenntnis aller für seine Tätigkeit anwendbaren, rechtsgültigen Verordnungen haben da sonst eine Übereinstimmung mit den Gesetzesbestimmungen infrage gestellt ist.
Der Grundgedanke, der durch den vorliegenden Artikel vermittelt werden soll, gilt nicht nur für die o.e. erwähnten Tätigkeiten in Hafengebieten oder bei der Erdölgewinnung, da es sich bei vielen anderen Unternehmenszweigen ebenfalls als notwendig erweist, Kenntnis von der Umweltgesetzgebung zu haben und diese zu befolgen. Dies gilt nicht nur zur Vermeidung von Umwelteinflüssen sondern auch von legalen Sanktionen, die verhindert werden können und sollten.